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Sachbezugswerte 2016

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Der Lohnsteuer unterliegen neben Geldbezügen auch Sachbezüge, soweit sie aus dem Beschäftigungsverhältnis herrühren.

Steuerpflichtige Sachzuwendungen

Der Lohnsteuer unterliegen neben Geldbezügen auch Sachbezüge, soweit sie aus dem Beschäftigungsverhältnis herrühren. Arbeitnehmer erhalten vielfach neben ihren Lohnbezügen auch freie Unterkunft und Verpflegung. Zur wertmäßigen Bemessung dieser Leistungen enthält die „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ (sogenannte Sozial-versicherungsentgeltverordnung - SvEV) bestimmte Sachbezugswerte. Diese gelten auch im Steuerrecht.

Sachbezugswerte

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich neu festgelegt. Für 2016 sind folgende Werte maßgeblich: Für ein kostenfreies Frühstück gilt ein Wert von € 50,00 im Monat bzw. € 1,67 pro Tag. Für das tägliche Mittag- oder Abendessen sind € 93,00 im Monat bzw. € 3,10 pro Tag festzusetzen. Für eine komplette freie Verpflegung gilt ein Sachbezugswert von € 236,00 pro Monat. Die freie Unterkunft ist mit einem Pauschbetrag von € 223,00 anzusetzen.

Freie Verpflegung und Unterkunft

Erhält ein Beschäftigter zu seinem Lohn hinzu freie Verpflegung und Unterkunft, sind insgesamt € 459,00 dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn hinzuzurechnen. Das sind gegenüber 2015 € 7,00 mehr.

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: yuritz - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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