Seitenbereiche
Inhalt

Besonderes Kirchgeld nicht menschenrechtswidrig

/aktuelles/steuernews/

Religionsfreiheit nicht verletzt

Besonderes Kirchgeld

In Deutschland erheben die Religionsgemeinschaften von Kirchenmitgliedern, die zusammen mit ihrem Ehegatten nach dem Tarif des Ehegattensplittings zur Einkommensteuer veranlagt werden, ein „besonderes Kirchgeld“. Voraussetzung ist, dass der andere Ehegatte selbst keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und über ein höheres Einkommen verfügt.

Urteil Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt in einem Urteil dieses Kirchgeld nicht als menschenrechtswidrig angesehen und deren Erhebung für rechtmäßig erachtet. Gegen die Zahlung hilft nur, wenn die Ehegatten die getrennte Veranlagung wählen oder beide aus ihren Religionsgemeinschaften austreten (Urteil vom 6.4.2017, 10138/11, 16687/11, 25359/11 und 28919/11).

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Martina Wendt - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.