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Sozialversicherung: Rechengrößen 2014

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Das Bundeskabinett hat im Oktober 2013 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2014 verabschiedet

Beitragsbemessungsgrenzen Renten-/Arbeitslosenversicherung

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2013 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2014 verabschiedet. Danach betragen die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung West jährlich 71.400 € (monatlich 5.950 €). Die Beitragsbemessungsgrenzen Ost betragen 2014 60.000 € und monatlich 5.000 €. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2014 für West und Ost gemeinsam 48.600 €.

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

Die für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 beträgt 53.550 €.

Bezugsgröße

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2014 jährlich 33.180 €, monatlich 2.765 €. Die Bezugsgröße Ost beträgt jährlich 28.140 €, monatlich 2.345 €. Die Bezugsgröße stellt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr dar. Von der Bezugsgröße werden diverse Werte abgeleitet, wie u. a. die Krankenpflegepauschale.

Stand: 29. November 2013

Bild: DOC-RABE-Media - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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