Seitenbereiche
Inhalt

Insolvenzgeldumlage 2024

/aktuelles/steuernews/

Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 %

Insolvenzgeldumlage

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzgeldumlage sichert der Gesetzgeber die Entgeltansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Fall einer Insolvenz der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Die Umlage ist grundsätzlich von allen Arbeitgebern unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu zahlen. Ausnahme: öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die nicht insolvent werden können. Bemessungsgrundlage ist das laufende und einmalige Arbeitsentgelt, von dem Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen sind. Der gesetzliche Umlagesatz beträgt 0,15 %.

Umlagesatz 2024

Das Bundesarbeitsministerium/BMAS ist ermächtigt, den Umlagesatz abhängig von vorhandenen Überschüssen/Fehlbeträgen unter Berücksichtigung der Beschäftigungs- und Wirtschaftslage festzulegen. Mit der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 hat das BMAS den Umlagesatz auf 0,06 % festgesetzt. Grund hierfür ist, dass die Rücklage die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre übersteigt. Damit liegt der Umlagesatz in 2024 0,09 % unter dem gesetzlichen Umlagesatz.

Stand: 18. Dezember 2023

Bild: CrazyCloud - stock.adobe.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.