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Entfernungspauschale

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Kürzeste Entfernung auch bei verkehrsrechtlichen Benutzungsverboten maßgeblich

Kürzeste Entfernung auch bei verkehrsrechtlichen Benutzungsverboten maßgeblich

Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Als maßgebende Entfernung gilt kraft Gesetz die kürzeste Straßenverbindung. Diese gilt auch dann, wenn sie tatsächlich nicht befahren werden darf, wie der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt hat (Urt. v. 24.09.2013, VI R 20/13). Im Streitfall durfte ein Mopedfahrer eine Kraftfahrstrasse nicht befahren. Die längere Umwegstrecke wurde nicht anerkannt.

Stand: 23. Juni 2014

Bild: Klaus Eppele - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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