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Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

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Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz

Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz

Zinserträge

Zinserträge unterliegen seit 2009 im Regelfall der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % der Kapitaleinkünfte (26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag). Eine Besteuerung der Zinserträge unter der Abgeltungsteuer ist immer dann günstiger, wenn der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungsteuersatz.

Ausnahmen

Zinserträge sind jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn sie aus Gesellschaftsbeteiligungen herrühren. Der Gläubiger der Erträge muss dabei zu mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligt sein. Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat diese gesetzliche Regelung in einem aktuellen Urteil bestätigt. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sahen die Richter nicht (Urt. v. 22.01.2014, 12 K 3703/11 E). Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Aktenzeichen BFH, VIII R 15/14).

Stand: 26. Mai 2014

Bild: uwimages - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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