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Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie

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Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft freistellen.

Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Staat ansässige Muttergesellschaft vom Quellensteuerabzug freistellen. Auch der Sitzstaat der Muttergesellschaft hat diese Ausschüttung freizustellen oder alternativ die auf die Ausschüttung entfallende Körperschaftsteuer der Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft anzurechnen. Diese Dividendenfreistellung führte jedoch in einigen Fällen dazu, dass Gruppen von Gesellschaften in demselben Mitgliedstaat von der Dividendenbesteuerung ganz freigestellt wurden (doppelte Nichtbesteuerung). Grund hierfür waren Inkongruenzen.

Neue Richtlinie

Mit der neuen EU-Richtlinie 2014/86 EU vom 08.07.2014 sollen solche Inkongruenzen zukünftig vermieden werden. Hierzu bestimmt die Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten der Muttergesellschaft und der Betriebsstätte(n) diesen Gesellschaften nicht gestatten sollen, die Steuerbefreiung für empfangene Gewinnausschüttungen in Anspruch zu nehmen. Letzteres gilt insoweit, als diese Gewinne von der Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft abgezogen werden können (neuer Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie).

Anwendung

Die Richtlinie ist bis spätestens 31.12.2015 anzuwenden. Die Mitgliedstaaten müssen bis dahin ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechend umsetzen (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie).

Stand: 26. September 2014

Bild: Daniel Coulmann - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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