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Ehrenamtliche und Familien steuerlich entlasten

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Reformpläne des Landes Nordrhein-Westfalen

Erhöhung der Übungsleiterpauschale

Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher bzw. Betreuer sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 2.400,00 im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG)). Gleiches gilt für Personen, die nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit wahrnehmen oder die nebenberuflich die Pflege alter, kranker und behinderter Menschen übernehmen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Tätigkeit der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Anhebung der sogenannten „Übungsleiterpauschale“ auf € 3.000,00 eingebracht (BR-Drucksache 309/18 vom 27.6.2018).

Weitere Maßnahmen

Darüber hinaus sollen Kinderbetreuungskosten künftig bis zu einem Höchstbetrag von € 6.000,00 (bisher € 4.000,00) steuerlich absetzbar sein. Außerdem soll der Freibetrag für Kinder in Studium und Ausbildung von € 924,00 auf € 1.200,00 angehoben werden.

Stand: 27. August 2018

Bild: DOC RABE Media - stock.adobe.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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