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Neue Rentenbeitragssätze 2015

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Beschluss des Bundeskabinetts

Beschluss des Bundeskabinetts

Rentenbeitrag

Das Bundeskabinett hat kurz vor Jahresende drei die Rente betreffenden Beschlüsse gefasst. Einer davon dürfte Arbeitnehmer und die Unternehmer am meisten freuen: die Senkung des Beitragssatzes von 18,9 auf 18,7 %.

Die Beitragssenkung war wegen einer im kommenden Jahr zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenkasse möglich bzw. notwendig geworden.

Knappschaft

Zu einer Beitragssenkung kommt es auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag sinkt zum 01.01.2015 von 25,1 auf 24,8 %.

Anwendung

Der niedrigere Beitragssatz gilt bereits ab dem Beitragsmonat Januar 2015. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Beitragssenkung um rund 1 Mrd. € entlastet.

Stand: 22. Dezember 2014

Bild: rupbilder - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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