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Neues EU - Mehrwertsteuersystem

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Kennzeichnend für das Umsatzsteuersystem ist, dass grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Bisherige Regelung

Kennzeichnend für das bisherige Umsatzsteuersystem ist, dass grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU-Staaten von der Mehrwertsteuer befreit sind (wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist). In einem EU-Land unterliegen interne Lieferungen hingegen der Umsatzsteuer. Dieses seit nun mehr als 20 Jahren bestehende Übergangssystem hat sich bekanntlich als betrugsanfällig erwiesen.

Endgültiges System

Die EU-Kommission hat kürzlich ein Papier veröffentlicht, welches erste Ansätze für ein neues endgültiges Besteuerungssystem beinhaltet. Das neue Besteuerungsprinzip basiert auf dem Bestimmungsortprinzip. Das heißt, die Mehrwertsteuer soll am Bestimmungsort der Gegenstände anfallen.

Durchführung

Zur Durchführung werden aktuell fünf Optionen diskutiert: Unter anderem soll die Besteuerung davon abhängen, wohin die Gegenstände geliefert werden oder der Kunde niedergelassen ist. Diskutiert wird auch die Möglichkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Das heißt, der Kunde schuldet die Mehrwertsteuer. Alternativ diskutiert wurde auch das sogenannte Ursprungsortprinzip. Dieses wird jedoch allgemein nicht für realisierbar gehalten.

Stand: 23. Dezember 2014

Bild: adam121 - Fotolia.com

Über die Kanzlei: Ich bin Steuerberaterin in Oberursel und betreue Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen. Neben der klassischen Steuerberatung übernehme ich für Sie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung und unterstütze Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Erscheinungsdatum:

Susanne Reuleaux-Dreisbach Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin

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